Anlässlich des 50-jährigen Bestehens im Jahr 1998 haben wir uns auf Spurensuche begeben:

Die Chronik des Pfälzischen Schachbundes (PSB, gegründet 1921) erwähnt zum ersten Mal ein Schachleben in Limburgerhof im Arbeiterschach-Kalender 1929. Dort lautet der Eintrag:

"Limburgerhof b. Mutterstadt (Pfalz). Vors. Heinr. Schwöbel. - Do. Rest. Franz Schmitt, am Hauptbhf."

Danach verliert sich die Spur.

Im Jahr 1948 überliefert die Chronik des PSB, daß in der Region, u.a. in Limburgerhof, Schachvereine im Entstehen seien. Mit der Wiedergründung des Pfälzischen Schachbundes wurde am 26.9.1948 eine neue Satzung verabschiedet. Der Verband bezeichnete sich als "völlig unpolitisch" und konnte sich als Landesverband anderen Schachverbänden der französischen Besatzungszone anschließen. Die Genehmigungsurkunde der Polizeidirektion Ludwigshafen stellte Bedingungen für die Zulassung. Es war mitzuteilen, wann und wo Übungsstunden der Vereine stattfinden (viermal in Deutsch, dreimal in Französisch einzureichen), Vorlage eines Arbeitsplanes, Führung einer jederzeit greifbaren Mitgliederliste mit besonderer Angabe, wer von den Mitgliedern der NSDAP angehört hatten.

In dieses Umfeld der Nachkriegszeit fällt die Gründung unseres Vereins. Bereits in den Jahren 1946/47 trafen sich - zunächst in privaten Zusammenkünften - Anhänger des königlichen Spiels im Nebenzimmer der Gaststätte Schorr, von den heutigen Mitgliedern namentlich die Herren Fritz (*1908), Kühner (*1916) und Netzsch (*1930). Manches Brikett mußte von zu Hause mitgebracht und "geopfert" werden, wenn man am Spielabend in der kalten Jahreszeit nicht frieren wollte.

Wer uns Schachspieler kennt, weiß, wie zäh oft um den Sieg gerungen wird. Eine Revanche folgt der nächsten, und so wurde es oft spät, sehr spät. Das wäre nicht weiter schlimm gewesen, wären da nicht die französischen Patrouillen gewesen, die sorgsam auf die Einhaltung der Ausgangssperre achteten. Doch wer die rechten Schleichwege kannte, konnte ihnen entgehen.

Am 1.12.48 wurde von der Militärregierung auf entsprechenden Antrag eine Erlaubnis zur Gründung eines Schachvereins in Limburgerhof erteilt.

Am 17. Dezember 1948 wurde der Verein von 19 Gründungsmitgliedern aus der Taufe gehoben. Fritz Weber hielt die Gründungsansprache und hob hervor: "Das Kind ist geboren! Laßt es uns hegen und pflegen, daß es gedeihe!" Dieser Ausspruch sollte Mahnung und Verpflichtung zugleich sein. Als es darum ging, dem "Kind" einen Namen zu geben, war es Dr. Martin Kastendieck, der darauf bestand, es müsse "Schachfreunde" heißen. Dr. Kastendieck wurde als Vorsitzender gewählt und übte das Amt bis 1956 aus. Von den damaligen Gründungsmitgliedern sind heute noch im Verein Hermann Fritz (*1908, immer noch aktiv) und Peter Kühner (*1916).

Auszug aus dem Gründungsprotokoll vom 17. Dez. 1948

SF GM48

Die endgültige Genehmigung durch die Militärregierung erfolgte am 12.7.1949. Im Jahr 1950 wurde die Aufnahme in den Pfälzischen Schachbund beantragt. Im Jahr 1952 wird Limburgerhof in der Chronik des PSB in einer Einsatzliste der Mannschaftskämpfe wieder erwähnt.

Auch Blitzschach wurde gespielt. Hermann Fritz baute dazu eigens eine Doppelgonguhr, die mit jedem Gongschlag den nächsten Zug für Weiss bzw. Schwarz ankündigte. Die Uhr ist heute noch erhalten und funktionsfähig!

SF GONG

Am 2.4.49 hielten die Schachfreunde ein Simultanspiel mit dem bekannten deutsch-russischen Großmeister Bogoljubow ab, der zweimal gegen den damaligen Welteister Aljechin angetreten war. An 23 Brettern war Bogoljubow souveräner Sieger. Zwei Remis gab er ab (Peter Kühner, Wolfgang Netzsch) und zwei Niederlagen mußte er hinnehmen - gegen Hermann Fritz und Hans Ebinger. Der Meister zum jungen Netzsch: "Oh, die jungen Leute spielen sehr gut. Warum haben Sie remis gespielt? Sie hätten gewonnen!" Die bescheidene Antwort: "Besser ein remis, als eine Niederlage."

Hart und ernst wurde gekämpft. Eine "wilde" Partie war erst nachts um 2.30 zu Ende. Als der Sieger "Gute Nacht" wünschte, hielt der Kontrahent entgegen: "Ja, Sie können schlafen. Sie haben gewonnen. Ich nicht!" - Im Vertrauen: auch der Sieger schlief nicht.

Und mit allen Tricks wurde gekämpft. Aus einem Protestbrief früherer Jahre geht folgendes Kuriosum hervor: Im Kampf gegen Haßloch waren zwei Hängepartien entstanden. Wesen der Hängepartie ist, daß die Seite, die am Zuge ist, diesen verdeckt in einem Kuvert abgibt, um zu einem späteren Termin die Partie fortzusetzen. Auf die eine Partie verzichtete Haßloch, da nichts mehr zu holen war. Über die zweite unterhielten sich die Kontrahenten. "Hierbei erklärte Herr F., Limburgerhof, die Partie sei für Haßloch unrettbar verloren, da der abgegebene Zug Bg6xf7 wäre." Daraufhin verzichtete Haßloch. Im Nachhinein stellte sich jedoch heraus, "daß der abgegebene Zug ein ganz anderer war und so das Spiel für Haßloch noch vollkommen offen gewesen wäre."

Zuerst war der junge Verein im Lokal Weichlein "Zur geschlossenen Schranke" beheimatet. Lange Zeit wurde im Feierabendhaus der BASF gespielt. Namen wie Völker, Koch, Münzenberger und Netzsch werden erwähnt. Nach langem Schachkampf wurde zur Entspannung auch Skat gespielt, vornehmlich die Jüngeren waren hier flexibel in der Freizeitgestaltung, sehr zum Verdruß der Älteren. Es kam schließlich zum Eklat, und das Häuflein der auch-Skat-Spieler zog ins Hotel Rechner um und spielte nur noch Skat.

Als die Schachspieler nicht mehr im Feierabendhaus geduldet waren - sicherlich waren die langen Spielabende hier mit ein Grund - zog man ins Hotel Rechner um. Es kam zur Reunion mit den Skatspielern und man spielte wieder gemeinsam Schach.

Weitere Heimstätten der "Schachfreunde" waren das Jugendzentrum Nord, der Pavillon des Skiclubs, die Burgunder Stube (1994-1996) und die Carl-Bosch-Schule (seit 1996).

Im Jahr 1955 stieg die Mannschaft in die damalige oberste Spielklasse, die Oberliga, auf. In der Oberliga-Mannschaft spielten: Kühner, H. Fritz, Netzsch, Boron, J. Fritz, Ebinger, Steinel, Marx. Doch der Triumph währte nicht lange. Ein Jahr später stieg die Mannschaft wieder ab.

Boron war für seine ungewöhnlichen Eröffnungen und sein unkonventionelles Spiel bekannt. Koch engagierte sich nicht nur im Schach, sondern auch in der Vorstandsarbeit. Krebs war lange Zeit Zeugwart und sehr engagiert im Verein tätig. Ebinger war nicht nur ein guter Spieler, sondern auch bei den jungen Erwachsenen beliebt und über mehrere Jahre Vorsitzender. Über Netzsch wurde berichtet, daß er gerne mit Weiß spielte und als Weißer so gut wie nie eine "Spanische Partie" verloren hat. Wolfgang Netzsch ist immer noch aktiv, im Vorstand und in der Mannschaft.

Dr. Kastendieck folgte im Vorsitz 1957 Hans Ebinger nach. 1959 gab er das Amt ab. Vorübergehend übernahmen Heinz Stahl 1960 und Wolfgang Netzsch 1961 den Posten. Hans Ebinger setzte 1962 bis 1969 das Amt fort. Ihm folgte 1970 Bruno Dreykluft.

1973 feierten die Schachfreunde ihr 25-jähriges Vereinsjubiläum. Über die Ansprache des Bürgermeisters Zier ist zu lesen: "Eine gelungene Ansprache, die so recht im Sinne der Schachspieler war - treffend zur Sache, mit Humor gewürzt und ohne langatmige Schnörkel. Amtspersonen können auch ganz anders sein."

Die 70er Jahre standen im Zeichen des Widerstreits, ob der PSB in den Sportbund aufgenommen wird. Mit der Umbenennung des PSB in den Schachbund Rheinland/Pfalz gelingt ein politischer Schachzug. Schach ist Sport!

Über die ganzen Jahre hinweg beklagten die jeweiligen Vorsitzenden unseres Vereins bei den Generalversammlungen das mangelnde Interesse der meisten Mitglieder. Wegen des Sonntagsfahrverbotes 1973 (Ölkrise) mußten Turniere verschoben werden. Fast alle Vereinsturniere wurden nicht zu Ende gespielt. 1974 wurde aus dieser Not heraus eine Spielgemeinschaft mit Mutterstadt eingegangen. Im Jahr 1977 hatte der Verein den Tiefpunkt erreicht und der Spielbetrieb ruhte für 2 Jahre.

In einem Brief an Bürgermeister Zier 1978 schreibt Bruno Dreykluft treffend: "Schach ist keine Sportart, die Arenen füllt; das Spektakel findet in aller Stille statt. Es ist deshalb mehr als für andere Sportarten notwendig, Wohlwollen und Toleranz der einheimischen Amtspersonen sicher zu wissen."

Mit erstaunlicher Geduld, großer Mühe und aufopferungsvoller Hingabe führte Bruno Dreykluft († 1987) den Verein neu zum Erfolg. 1979 zählte der Verein wieder 14 Erwachsene und 10 Jugendliche. Der Schachbezirk Ludwigshafen/Frankental ehrt sein Verdienst mit dem Bruno-Dreykluft-Turnier.

Unterstützt wurde er in der Jugendarbeit durch Dr. Gäth und Peter Kühner. 1980 errang die Jugendmannschaft die Kreismeisterschaft.

Es folgten weitere Höhen und Tiefen. Im Jahr 1985 verstirbt Dr. Gäth, ein Gönner und Förderer des Vereins. Seine Tätigkeit im Vorstand als Schatzmeister wird von seiner Frau Gabriele Gäth fortgesetzt, die ihn vorher schon in dieser Tätigkeit unterstützt hatte. Bis zu ihrem Tod im Dezember 1997 führt sie die Arbeit ihres Mannes fort.

In den Jahren 1986 bis 1994 übernimmt Rainer Hoffmann die Vereinsführung. "Mangels Masse" bekleidet er mehrere Vorstandsämter gleichzeitig. Es gelingt, eine spielstarke Jugendgruppe aufzubauen, diese verbleibt jedoch nicht in Limburgerhof, sondern wandert in Nachbarvereine ab, die höhere Spielklassen anzubieten haben.

Während eines Auslandsaufenthaltes von Rainer Hoffmann übernimmt Christian Plitzko - hervorgegangen aus der Schachjugend - die Vereinsgeschäfte. Das Jahr 1994 ist durch eine neue Aufbauphase gekennzeichnet. Aus der Abgeschiedenheit des Jugendzentrums zieht der Verein in die Burgunder Stube um. Dies bringt einen spontanen Zuwachs an neuen Mitgliedern.

1995 wird um Herbert Lickteig wieder ein Jugendkurs ins Leben gerufen. Die Mannschaftskämpfe müssen immer noch unter unzulänglichen Verhältnissen (die Bretter passen nicht auf die Tische!) im Pavillon des Skiclubs ausgetragen werden.

1996 wechselt mit Dr. Edgar Ohst der Vorsitz erneut. Die Burgunder Stube muß nach Wechsel des Pächters aufgegeben werden. Mit dem ehemaligen Lehrerzimmer der Carl-Bosch-Schule (CBS) stellt die Gemeinde den Schachfreunden ein Domizil zur Verfügung, das für die Jugendarbeit prädestiniert ist und auch für die Mannschaftskämpfe genügend groß ist. Nach kurzer Zeit steht wieder ein Umzug an, der dauerhaft ist: Der Raum unter der Turnhalle (ehemaliger "Tonraum" der CBS, da dort Ton geformt und gebrannt wurde).

SFL Logo 180x180

Im Hinblick auf das bevorstehende Vereinsjubiläums intensivierte der Verein die Öffentlichkeits- und Jegendarbeit. In dieser Zeit entstand auch das Vereinslogo, kombiniert aus Elementen und Farben des Limburgerhofer Wappens. Im Jahre 1996 erfolgt die Eintragung als e.V. in das Vereinsregister. Der Verein tritt der Kultur- und Sportgemeinde (KSG) bei und beteiligt sich am Gemeinde- und Bürgerfest. Das Rehbachturnier wrd als offenes Turnier ins Leben gerufen. Trotz  weiterer Bemühungen wie Kooperation mit der Gemeindebücherei, Pressearbeit (Frau Dr. Recknagel veröffentlicht als Pressewart regelmäßig Berichte im Amtsblatt), eines VHS-Angebot für Einsteiger, Präsenz im Internet (seit 1997) - wächst zwar der Bekanntheitsgrad in der Öffentlichkeit, ein erhoffter Zuwachs an erwachsenen Mitgliedern bleibt aber aus und die Vision des Vorsitzenden Edgar Ohst, den Verein zur Blüte zu führen ("50 Mitglieder zum 50-jährigen Jubiläum") geht nicht in Erfüllung.

Aber umso erfolgreicher ist derVerein bei der Jugendarbeit.  Mehrere Mitglieder widmen sich regelmäßig dem Jugendtraining. Die Jugendarbeit wird in 3 Kursen wahrgenommen, um der Differenzierung und Anzahl Jugendlicher gerecht zu werden. Jörg Henschke, Christian Plitzko, Dr. Edgar Ohst und Dr. Jürgen Wortmann bringen als Trainerteam ein Höchstmaß an Ehrgeiz, Freizeit und Engagement für den Schachnachwuchs auf. Mit dem Schuljahr 1997/98 wurde in der Carl-Bosch-Grundschule eine Schach-AG mit 30 Teilnehmern ins Leben gerufen, die von Dominik Bartl und Christian Plitzko betreut wurde.

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Beim Bürgerfest treten Kinder und Jugendliche gegen den Gemeinderat an - und gewinnen.

Und dann war das grosse Ereignis da: 50 Jahre Schachfreunde Limburgerhof.

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Im Erinnerungfoto sind zu sehen: Alfred Stilgenbauer (PSB, links im Bild) und Edgar Ohst (rechts außen) ehren die Gründungsmitglieder Hermann Fritz und Wolfgang Netzsch.

Zur Jubiläumsveranstaltung tritt Großmeister Dr. Helmut Pfleger gegen Bürger und Schachfreunde an; den Kontakt hatte Frau Dr. Utta Recknagel auf dem Ärzteturnier in Baden-Baden vermittelt. Es war eine rundum gelungene Veranstaltung. Der Gast demonstriert das "Magnetmatt", einer der schönsten Kombinationen aller Zeiten, gespielt 1911 zwischen dem deutschen Großmeister Eduard Lasker gegen Sir George Thomas. Anschließend trat er simultan an 30 Brettern an.

Eine Widmung erinnert an den Jubiläumstag. Mit den Mauern von Jericho bezieht er sich auf ein Lied, das der Chor "No LImits" beim Jubiläum sangen.

 Widmung Pflegerpfleg09

1998 zählte der Verein rund 40 Mitglieder, davon etwa die Hälfte Jugendliche und war in der Bezirks- und Kreisklasse mit je einer Mannschaft vertreten. Die Nachwuchsförderung bleibt für die Zukunft eine wichtig Zielsetzung.

Satzung vom 23.05.2014

§1 Name und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen "Schachfreunde Limburgerhof e.V.". Er hat seinen Sitz in Limburgerhof und ist unter VR 2158 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Ludwigshafen eingetragen.
  2. Der Verein ist Mitglied des Pfälzischen Schachbundes e.V. und des Sportbundes Pfalz e.V., deren Satzungen zu beachten sind.
  3. Das Gründungsjahr ist 1948.
  4. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S. des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
  2. Der Zweck des Vereins ist die gemeinschaftliche Pflege und Förderung des Schachsports.
  3. Der Satzungszweck wird insbesondere durch Training und Wettkämpfe verwirklicht.

§3 Mittelverwendung

  1. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  2. Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Auf­wandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden.
  3. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft der Vorstand. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Jede natürliche Person kann Vereinsmitglied werden. Über einen schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
  2. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrags ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.
  3. Die Mitglieder erkennen als für sich verbindlich die Satzungen, Ordnungen und Wett­kampfbestimmungen der Verbände an, denen der Verein angehört.
  4. Über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung. Ehrenmitglieder haben alle Mitgliederrechte.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.
  2. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die Austrittserklärung muss spätestens bis zum 31.11. erfolgen und wird zum 31.12. wirksam.

§ 6 Mitgliedsbeiträge und Arbeitseinsätze

  1. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
  2. Zum Unterhalt des Vereinsheims leistet jedes Mitglied einen bestimmten Arbeitseinsatz, ersatzweise einen finanziellen Beitrag. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, Senioren ab dem 60.Lebensjahr und Ehrenmitglieder sind von der Verpflichtung befreit. Über weitere Ausnahmen entscheidet der Vorstand. Der Umfang des Arbeitseinsatzes (max. 12 Stunden/Jahr) sowie die Höhe einer möglichen Ersatzleistung (max. 60 Eruo/Jahr) bestimmt die Mitgliederversammlung.
  3. Ein Gremium bestehend aus dem 1. und 2.Vorsitzende sowie dem Schatzmeister ist in begründeten Ausnahmefällen berechtigt einzelne Mitglieder ganz oder teilweise befristet vom Beitrag zu befreien.
  4. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§ 7 Organe des Vereins

Vereinsorgane sind

  • der Vorstand
  • die Mitgliederversammlung

§ 8 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus
    1. dem 1.Vorsitzenden
    2. dem 2.Vorsitzenden
    3. dem Schatzmeister
    4. dem Spielleiter
    5. dem Zeugwart
    6. dem Schriftführer
    7. dem Jugendleiter
    8. dem Referenten für Pressearbeit
  2. Funktionen können in Personalunion wahrgenommen werden. Ein zusätzliches Stimmrecht resultiert daraus nicht.
  3. Der 1. und 2. Vorsitzende können nicht zusätzlich zum Schatzmeister gewählt werden.
  4. Minderjährige Mitglieder ab dem 16.Lebensjahr können, die Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters vorausgesetzt, für ein Amt im Vorstand gewählt werden. Sie können nicht zum 1./2. Vorsitzenden oder zum Schatzmeister gewählt werden.

§ 9 Aufgaben und Zuständigkeit des Vorstandes

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht einem anderen Organ durch Satzung zugewiesen sind. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere

  • Vorbereitung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung,
  • Einberufung der Mitgliederversammlung,
  • Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
  • Vorbereitung eines etwaigen Haushaltsplanes, Buchführung, Erstellung des Jahresberichtes, Vorlage der Jahresplanung,
  • Beschlussfassung über Aufnahmeanträge, Ausschlüsse von Mitgliedern,
  • Verabschiedung und Änderung der Geschäftsordnung,
  • Verabschiedung und Änderung der Finanzordnung.

§ 10 Vorstandssitzungen

  1. Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom 1. oder 2. Vorsitzenden einberufen wurden. Die Vorlage einer Tagesordnung ist nicht notwendig.
  2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit. Ist der Vorstand nicht beschlussfähig und vertagt sich daher, so ist er bei der nächsten Sitzung, die innerhalb 4 Wochen stattfinden muss, unabhängig von der Anzahl der Anwesenden beschlussfähig.

§ 11 Der 1.Vorsitzende und der 2.Vorsitzende

  1. Der 1.Vorsitzende und der 2.Vorsitzende haben die Stellung des gesetzlichen Vertreters im Sinne des § 26 BGB. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich und sind einzeln vertretungsberechtigt.
  2. Im Innenverhältnis zum Verein wird der 2.Vorsitzende jedoch nur bei Verhinderung des 1.Vorsitzenden oder nach Absprache tätig. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
  3. Der 1.Vorsitzende koordiniert die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstands.
  4. Er ist berechtigt, zu allen Angelegenheiten der Schachfreunde Limburgerhof e.V. Stellung zu nehmen.
  5. Er ist berechtigt, Entscheidungen oder Maßnahmen der Organe nach § 7, Funktionsträgern, Kommissionen oder Ausschüssen, die er für rechtswidrig, satzungswidrig oder mit höherrangigen Beschlüssen nicht für vereinbar hält, binnen zwei Wochen, nachdem er von ihnen Kenntnis erhalten hat, unter Angabe der Gründe zu beanstanden. Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung. Der 1.Vorsitzende hat binnen weiterer acht Tage nach Ausspruch einer Beanstandung die Mitgliederversammlung anzurufen. Diese entscheidet über das Fortbestehen oder die Aufhebung der aufschiebenden Wirkung und über die Sache selbst endgültig.
  6. Beanstandet der 1.Vorsitzende Entscheidungen oder Maßnahmen eines Gremiums, dem er selbst angehört, ist er verpflichtet, unverzüglich im Umlaufverfahren die Mitglieder dieses Gremiums zu informieren und deren Entscheidung über die Erhebung eines Widerspruchs einzuholen. Wird der Beanstandung widersprochen, so kann der 1.Vorsitzende binnen zwei Wochen nach Erhebung des Widerspruchs die Mitgliederversammlung einberufen. Die Mitgliederversammlung entscheidet unverzüglich von Amts wegen über die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung.
  7. Beruft der 1.Vorsitzende die Mitgliederversammlung nicht ein, wird die Beanstandung gegenstandslos.
  8. Der 1.Vorsitzende wird alleine tätig:
    1. In Fragen der allgemeinen laufenden Verwaltung, die nicht bis zur nächsten Sitzung des Vorstands aufgeschoben werden können.
    2. In Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit anderer Mitglieder des Vorstands oder von Ausschüssen fallen, soweit die Angelegenheit dringlich ist und eine Entscheidung des zuständigen Mitgliedes des Vorstands oder Ausschussvorsitzenden trotz nachdrücklicher Bemühungen nicht rechtzeitig eingeholt werden kann; der Zuständige ist in diesem Fall unverzüglich zu unterrichten.

§ 12 Mitgliederversammlung

  1. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Die Übertragung der Ausübung des Stimmrechts auf andere Mitglieder ist nicht zulässig.
  2. Das Stimmrecht kann ab dem vollendeten 16.Lebensjahr ausgeübt werden; eine Ausübung des Stimmrechts durch die gesetzlichen Vertreter ist nicht zulässig.
  3. Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
    1. Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstandes,
    2. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und über die Vereinsauflösung,
    3. Ernennung von besonders verdienstvollen Mitglieder zu Ehrenmitgliedern,
    4. weitere Aufgaben, soweit dies aus der Satzung oder nach Gesetz sich ergibt.
  4. Die Mitgliederversammlung wird vom 1. oder 2. Vorsitzenden mit einer Frist von vier Wo­chen un­ter Angabe der Tagesordnung durch schrift­liche Einladung einberufen. Das Einla­dungs­schreiben gilt als zu­gegangen, wenn es an die letzte vom Vereins­mitglied bekanntge­gebene Adresse ge­richtet wurde.
  5. Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens drei Wochen vor dem an­gesetzten Termin schriftlich fordert, oder wenn dies am Anfang der Mitgliederver­sammlung ge­fordert wird und die Mehrheit der anwesenden Mitglieder dem zustimmt (Dringlich­keitsantrag). Die Ergänzung ist zu Beginn der Ver­sammlung bekanntzugeben.
  6. Anträge auf Änderung der Satzung sind bis späte­stens drei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich einzu­reichen. Die Mitglieder sind darüber bis eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich zu informieren.
  7. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Antrag der Mitglieder einzuberufen, wenn 1/3 der stimmberechtigten Vereinsmitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt.
  8. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Ist weniger als ein Drittel der Mitglieder anwesend, kann die Mitgliederversammlung erneut und zeitlich unmittelbar darauf einberufen werden; sie ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
  9. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.
  10. Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Hierbei kommt es auf die abgegebenen gültigen Stimmen an. Für die Änderung des Vereinszwecks ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich.

§13 Wahlen

  1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. Die Wahlen finden in Jahren mit gerader Endziffer statt.
  2. Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Zeit von 2 Jahren gewählt. Sie bleiben bis zu einer Neuwahl im Amt. Eine Wiederwahl ist mehrmals zulässig.
  3. Für vakante Ämter sind Nachwahlen zulässig. Es wird nur für die restliche Amtszeit gewählt.
  4. Der Vorstand ist berechtigt zwischen den Mitgliederversammlungen für vakante Ämter ein Mitglied kommissarisch zu berufen.
  5. Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.

§ 14 Protokollierung

Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das von dem 1. Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 15 Kassenprüfer

Die von der Mitgliederversammlung für 2 Jahre gewählten zwei Prüfer überprüfen die Kassengeschäfte des Vereins. Sie prüfen die ordnungsgemäße Buchführung und die Plausibilität. Die Kassenprüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand genehmigten Ausgaben. Eine Überprüfung hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen; über das Ergebnis ist in der Jahreshauptversammlung zu berichten. Kassenprüfer dürfen keine Vorstandsmitglieder sein.

§ 16 Sonstiges

  1. Als Schriftform gelten auch E-Mails.
  2. Das "Amtsblatt Limburgerhof" und die Vereinswebsite "www.schachfreunde-limburgerhof.de" sind die offiziellen Publikationsorgane.

§ 17 Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit 4/5 Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder herbeizuführen.
  2. Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an die Gemeinde Limburgerhof zu, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, insbesondere zur Förderung des Sports zu verwenden hat. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts durchgeführt werden.
  3. Wird mit der Auflösung des Vereins nur eine Änderung der Rechtsform oder eine Verschmelzung mit einem gleichartigen anderen Verein angestrebt, wobei die unmittelbare ausschließliche Verfolgung des bisherigen Vereinszwecks durch den neuen Rechtsträger weiterhin gewährleistet wird, geht das Vereinsvermögen auf den neuen Rechtsträger über.
  4. Ist wegen Auflösung des Vereins oder Entziehung der Rechtsfähigkeit die Liquidation des Vereinsvermögens erforderlich, so sind die zu diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Vereinsvorsitzenden die Liquidatoren; es sei denn, die Mitgliederversammlung beschließt auf einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung über die Einsetzung eines anderen Liquidators mit 3/4 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

§ 18 Inkrafttreten

Vorstehende Satzung wurde am 23.05.2014 in Limburgerhof von der Mitgliederversammlung beschlossen. Sie tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Fassung.

Jahresbeitrag

Kinder und Jugendliche 30,00 EUR
Erwachsene (regulär) 48,00 EUR
Erwachsene (mit Ermäßigung, z.B. in Ausbildung) 36,00 EUR
Familienbeitrag (Kappungsgrenze)      96,00 EUR

 gültig seit 1.1.2005 laut Versammlungsbeschluß vom 23.4.2004 (und seitdem stabil!)

Fälligkeit

Laut Versammlungsbeschluß vom 28.2.1997 ist der Jahresbeitrag in einem Betrag fällig nach der Jahreshauptversammlung, spätestens zum 30. Juni des Kalenderjahres.

Bankverbindung

Sparkasse Vorderpfalz
BLZ    545 500 10
Kto    0240 968 107

IBAN:    DE 85 5455 0010 0240 9681 07
BIC:    LUHSDE6A

Hinweis für Steuersparer

Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Spenden sind von der Lohn-/Einkommensteuer abzugsfähig.

Zusammensetzung des Vorstandes (nach Mitgliederversammlung vom 1.7.2022)

 

Name

Funktion(en)

Reinhard Ripsam

1. Vorsitzender

Ken Brat-Reimann 2. Vorsitzender
Patrick Beck

Schatzmeister

Jan Peter Ohst Zeugwart
Adrian Conte

Jugendleiter
Spielleiter

Adrian Totaro

Schriftführer
Referent für Pressearbeit

 

SFL Vorstand 2022

Der neue Vorstand (von links): Reinhard Ripsam, Patrick Beck,
Adrian Conte, Adrian Totaro,  Jan Peter Ohst
(es fehlt auf dem Bild: Ken Brat-Reimann)

Wo wir spielen

Während der Renovierungsarbeiten der Carl-Bosch-Schule sind die Schachfreunde zu Gast im Pavillon auf dem Schulgelände der Carl-Bosch-Schule. Der Eingang befindet sich im Ulmenweg vis-a-vis des Hauses Ulmenweg 13.

sf cbs Pavillon

 

Via ÖPNV:
Limburgerhof ist mit der S-Bahn hervorragend zu erreichen. Vom Bahnhof Limburgerhof sind es knapp 1,1 km (13 Minuten zu Fuß). Folgen Sie ca. 150 m der Speyerer-Straße und biegen dann nach rechts in die Jahnstraße ab. Nach weiteren 500 m erreichen Sie die Carl-Bosch-Straße, der Sie nach links folgen. Nach 170 m geht es rechts in die Walgasse. Nach 100 m geht nach links den Ulmenweg. Nach 115 m haben Sie Ihr Ziel erreicht. Der Eingang zum Pavillon liegt auf der linken Seite in Marschrichtung gegenüber Ulmenweg 13.